Warum brauchen Kinder eine Zahnzusatzversicherung?

Warum brauchen Kinder eine Zahnzusatzversicherung?

Auch für Kinder gibt es Zahnzusatzversicherungen. Aber wofür eigentlich? Schließlich benötigen Kinder normalerweise keine Implantate oder andere Zusatzleistungen. Das stimmt zwar, dennoch gibt es bereits im Kindesalter Zahnbehandlungen, die notwendig sind und teilweise trotzdem selbst finanziert werden müssen. Hier kann eine private Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind sinnvoll sein.

Warum auch Kinder eine Zahnzusatzversicherung benötigen, möchten wir Ihnen in diesem Artikel erklären. Wir geben Ihnen alle notwendigen Informationen rund um das Thema und beantworten dabei die Fragen:

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Warum sind Zahnzusatzversicherungen für Kinder sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder übernimmt die Kosten vieler Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gezahlt werden. Hierbei stehen allerdings andere Leistungen im Mittelpunkt als bei Zahnzusatzversicherungen für Erwachsene. In der Kindheit wachsen die bleibenden Zähne. Deshalb ist es wichtig, sie von Anfang an zu schützen, damit sie möglichst lange gut erhalten bleiben. Dabei helfen zusätzliche Maßnahmen der Prophylaxe und Zahnbehandlung, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen.

Am wichtigsten ist bei Kindern und Jugendlichen die kieferorthopädische Behandlung. Viele Kinder haben eine Zahnfehlstellung und benötigen eine Zahnspange. Die dementsprechende Behandlung kann schnell sehr kostenintensiv werden – denn die gesetzliche Krankenkasse bezahlt nicht in jedem Fall die gesamten Behandlungskosten. Auch wenn Maßnahmen durchgeführt werden sollen, die über die Grundbehandlung hinausgehen, müssen die Eltern die Kosten selbst tragen. Hier kann eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll sein, da sie die Kosten für die Zahnspange verringert und auch modernere Behandlungsmethoden ermöglicht. So können Sie Ihrem Kind die bestmögliche Zahnversorgung ermöglichen, ohne sie selbst komplett bezahlen zu müssen. 

Welche Leistungen übernimmt eine Zahnzusatzversicherung für Kinder? 

Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für unterschiedliche Leistungen. Damit Sie Ihrem Kind die bestmögliche Vorsorge und Behandlung für gesunde Zähne ermöglichen, sollte die richtige Zahnzusatzversicherung insbesondere die folgenden Bereiche abdecken: 

  • Kieferorthopädie
  • Zahnersatz und Zahnbehandlung
  • Prophylaxe 

Kieferorthopädie

Der Schwerpunkt der Zahnversorgung im Kinder- und Jugendalter liegt in der Kieferorthopädie. Zirka 50 % aller Kinder benötigen heutzutage eine Zahnspange. Allerdings wird diese nicht immer komplett von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. 

Ausschlaggebend für die Finanzierung ist die Ausprägung der Kiefer- beziehungsweise Zahnfehlstellung. Diese wird durch die Kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) ausgedrückt. Sie geht von 1 (sehr leichte Kieferfehlstellung) bis 5 (sehr starke Fehlstellung). Sehr leichte und leichte Fehlstellungen müssen aus medizinischer Sicht nicht zwingend behandelt werden – deshalb zahlt die Krankenkasse nur Behandlungen von KIG 3 bis 5. Wenn Ihr Kind in KIG 1 oder 2 ist und Sie die Fehlstellung dennoch korrigieren lassen möchten, müssen Sie die Kosten selbst tragen.

Außerdem zahlt die Krankenkasse vorläufig nur 80 % (bei mehreren Kindern in gleichzeitiger Behandlung 90 %) der Behandlungskosten. Der Restbetrag muss vorerst von den Eltern bezahlt werden und wird erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet. Da die üblichen Zahnspangen normalerweise zwischen 1000 und 6000 Euro kosten, kann der Eigenanteil dementsprechend schnell kostenintensiv werden. 

Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt nur die Grundbehandlung, modernere Behandlungsmethoden sind nicht eingeschlossen. Durch sie könnte die Behandlung im Vergleich zur klassischen Zahnspange schneller und schmerzfreier ablaufen. Solche Wahlleistungen sind beispielsweise:

  • Kunststoff- oder Keramikbrackets
  • farblose Bögen
  • innenliegende oder unsichtbare Zahnspangen 

Je nach Tarif übernimmt eine private Zahnzusatzversicherung bis zu 100 % all dieser Kosten: Sie bezahlt auch Therapien, die in KIG 1 bis 2 eingestuft sind. Auch zusätzliche Wahlleistungen sind in vielen Tarifen inklusive. Allerdings können manche Tarife gegebenenfalls Mehrkosten für bestimmte Sonderwünsche bei der Behandlung berechnen.

Prophylaxe

Für gesunde Zähne ist die Vorsorge besonders wichtig. Dazu zählt beispielsweise die professionelle Zahnreinigung. Insbesondere, wenn Ihr Kind eine Zahnspange trägt, fällt das Zähneputzen schwer. Während der professionellen Zahnreinigung werden Ablagerungen auf den Zähnen entfernt, die Ihr Kind selbst nicht gut erreichen kann. Damit wird Karies vorgebeugt. Die Zahnreinigung wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gezahlt, von Zahnzusatzversicherungen aber schon. 

Ebenfalls wichtig für die Zahngesundheit ist die Versiegelung von Fissuren. Das sind schwer zu reinigende Vertiefungen auf den Kauflächen der Backenzähne. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Fissurenversiegelung der hinteren Backenzähne. Wenn die Zähne Ihres Kindes aber zur Kariesbildung neigen, könnte es sinnvoll sein, auch die vorderen Backenzähle zu versiegeln. Hierbei müssten Sie die Kosten selbst tragen – oder sie von einer Zahnzusatzversicherung übernehmen lassen. 

Zahnersatz und Zahnbehandlung

Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen haben Sie Anspruch auf diese Arten von Füllungen. Auch andere Behandlungsformen wie etwa Parodontitis- oder Wurzelbehandlungen werden von Zahnzusatzversicherungen finanziert. Darüber hinaus bieten viele Zahnzusatzversicherungen für Kinder noch weitere Leistungen an.

Beispielsweise im Bereich des Zahnersatzes. Kinder spielen viel, stürzen schnell und pflegen ihre Zähne manchmal noch nicht so gut wie Erwachsene. Das könnte dazu führen, dass Zähne beschädigt werden und Zahnersatz in Form von Implantaten oder Brücken benötigt wird.
Zahnersatz hilft ebenfalls bei Nichtanlage der bleibenden Zähne, wenn nach dem Verlust eines Milchzahnes kein bleibender Zahn nachwächst. Unter Umständen entsteht hier eine permanente Lücke, die geschlossen werden muss. Diese Fälle treten aber eher selten auf, deshalb sollten Sie selbst entscheiden, ob die Zahnzusatzversicherung Ihres Kindes solche Leistungen wirklich enthalten muss.

Wann sollte ich die Zahnzusatzversicherung für mein Kind abschließen? 

Es empfiehlt sich, eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abzuschließen, sobald das Milchzahngebiss vollständig entwickelt ist. Das ist mit 3 bis 4 Jahren der Fall. Dann können bereits erste Anzeichen für möglichen Behandlungsbedarf erkannt werden. Zahnfehlstellungen können außerdem genetisch bedingt sein. Sind sie schon in der Familie vorhanden, ist dies ein Anzeichen dafür, dass sie bei den Kindern auftreten können. Natürlich können Sie auch vorher schon eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abschließen. Die Beiträge für solche frühen Tarife sind sehr günstig, sie liegen zum Teil im Centbereich. So können Sie die Versicherung bereits abschließen, bevor etwaige Behandlungen angedacht sind und Sie sind von Anfang an gut geschützt. 

Besonders wichtig: Die Versicherung muss abgeschlossen werden, bevor die Behandlung angeraten beziehungsweise begonnen wird. Ansonsten werden die jeweiligen Leistungen nicht mehr von der Zahnzusatzversicherung übernommen. 

„Die Zahnzusatzversicherung sollte in jedem Fall frühzeitig abgeschlossen werden.“ Die meisten Zahnzusatztarife für Kinder laufen bis zum 21. Lebensjahr. Dann können Sie entscheiden, ob Sie den Tarif als Zahnzusatzversicherung für Erwachsene weiterlaufen lassen möchten, ob die jeweiligen Leistungen zu Ihren Anforderungen passen oder ob Sie den Tarif lieber wechseln möchten. 

Wie finde ich die passende Zahnzusatzversicherung für mein Kind? 

Die Versicherungsmakler der Assekuron GmbH aus aachen bietet umfassende und persönliche Beratung für Privatkunden

Um den für Sie und Ihr Kind passenden Tarif zu finden, sollten sie sich vor allem an den enthaltenen Leistungen orientieren. Es hilft, unterschiedliche Tarife miteinander zu vergleichen. Da es aber sehr viele verschiedene Zahnzusatzversicherungen gibt, kann es manchmal schwerfallen, hier den Überblick zu behalten. 

Deshalb ist es immer empfehlenswert, sich von Ihrem Versicherungsvermittler unabhängig beraten zu lassen:
Wir geben Ihnen alle notwenigen Informationen rund um die verschiedenen Zahnzusatzversicherungen und helfen, den passenden Tarif zu finden. Dabei sind wir als Versicherungsmakler an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und vertreten bei der Beratung einzig und allein Ihre Interessen.

Wir beantworten Ihnen alle Fragen, die Sie noch zum Thema haben – beispielsweise, ob Sie Ihr Kind auch in Ihrer Zahnzusatzversicherung mitversichern können und worauf Sie dabei achten sollten.

Kontaktieren Sie uns noch heute!

Es ist insgesamt also durchaus sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abzuschließen. Diese übernimmt alle wichtigen Kosten rund um Zahngesundheit Ihres Kindes. Insbesondere teure kieferorthopädische Behandlungen können durchgeführt werden, ohne dass Sie sich um die Finanzierung sorgen müssen. So können Sie Ihrem Kind die beste medizinische Behandlung ermöglichen. 

Es lohnt sich, diese Zahnzusatzversicherung frühzeitig abzuschließen. Damit vermeiden Sie, dass bestimmte Leistungen von der Versicherung ausgeschlossen werden, weil die Behandlung bereits angeraten oder begonnen wurde. Das bietet Ihrem Kind den vollen Versicherungsschutz. 

Bei der Suche nach der richtigen Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind spielt nicht nur das Leistungsspektrum eine Rolle, sondern auch die Höhe der monatlichen Beiträge. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche und informieren Sie über alles, was sie hierzu noch wissen möchten.

In unserem nächsten Blogbeitrag erfahren Sie, wie Sie nicht nur die Zähne Ihres Kindes, sondern auch die Anliegen der gesamten Familie mithilfe einer Generationenberatung absichern können.